Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammenpraxis Herzenswunsch

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebammenpraxis Herzenswunsch geltend für alle Kurse von verschiedenen
kooperierenden Hebammen der Hebammenpraxis Herzenswunsch.

 1. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt schriftlich mit einem Anmeldebogen. Der Versand zur Hebammenpraxis Herzenswunsch,  bzw. Abgabe des Anmeldebogen in der Hebammenpraxis Herzenswunsch ist die verbindliche Teilnahme am Kurs. Eine separate Bestätigung erfolgt nicht.

2. Warteliste

Die Hebammenpraxis Herzenswunsch führt keine Warteliste.

3. Mindestteilnehmerinnenanzahl

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Anzahl von mindestens fünf Frauen. Sollte es durch eine zu geringe Anzahl von
teilnehmenden Frauen zu keinem Kurs kommen, wird gemeinsam nach einem alternativen Termin geschaut.

4. Rücktritt von der Anmeldung

Der Rücktritt von der Anmeldung muss bis spätestens drei Kalenderwochen schriftlich vor Kursbeginn in der Hebammenpraxis Herzenswunsch eingehen. Geht bis zu diesem Zeitpunkt keine Rücktrittserklärung ein, so ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Nicht wahrgenommene Kurstermine können nicht erstattet und nicht mit der jeweiligen Krankenkasse durch die Kursleitung abgerechnet werden. Die Kosten werden von der Teilnehmerin getragen und die Gebühren richten sich nach der Privat-Gebührenordnung. Ausnahmen bilden Abwesenheiten aus wichtigem Grund bei Krankenhausaufenthalten und vorzeitiger Entbindung.

5. Kursablauf

Die Kursstunden bauen aufeinander auf. Daher ist der Austausch von Kursteilnehmerinnen während eines laufenden Kursprogrammes ungeeignet und wird nicht verfolgt. Sollte die Kursleitung verhindert sein und der Kurs nicht stattfinden können, so wird dies telefonisch oder per SMS spätestens am Tag des Kurses, den Teilnehmerinnen mitgeteilt und kommend ein Ersatztermin vereinbart. Der Ersatztermin wird wie ein regulärer Termin behandelt.

6. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich in Textform widerrufen. Der Widerruf per elektronischer Kommunikation wie E-Mail, SMS oder WhatsApp ist nicht möglich. Die Frist zum Widerspruch beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Kursleitung gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 des Einführungsgesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch (EGBGB).  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der schriftliche Widerruf ist an die Hebammenpraxis Herzenswunsch zu senden.

Hebammenpraxis Herzenswunsch
Leipziger Str. 84
01127 Dresden

6.1. Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs entfallen jegliche gegenseitige Leistungsansprüche.

6.2. Erlöschen des Widerrufsrechtes

Ist der Leistungsbeginn bereits erfolgt und wurde die Leistung bereits vollständig oder in Teilen erbracht, so erlischt das Widerrufsrecht. In der Regel
findet dies mit Wahrnahme und Beginn der ersten Kursstunde statt.

7. Bezahlung der regulären Kursgebühren

Die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs, sowie für den Rückbildungskurs richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen gemäß der
Gebührenordnung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Privatversicherte zahlen grundsätzlich selbst,
die Abklärung der Kostenübernahme ist individuell und vertragsabhängig; es erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung.

Der Babymassagekursgebühr beträgt pauschal Betrag laut Anmeldung und ist privat zu bezahlen. Die Kursgebühr ist in Bar oder mittels EC-Zahlung bei Kursbeginn zu entrichtenden.

7.1. Bezahlung der Sachkostenpauschale beim Geburtsvorbereitungskurs, Rückbildungskurs und Babymassagekurs

Für jede Kursteilnehmerin ist eine Sachkostenpauschale laut Anmeldung zu entrichten. Hierfür kann eine Quittung ausgestellt werden. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder mittels EC-Zahlung.

7.2.Bezahlung von Partnerinnen- bzw. Partnergebühren bei Geburtsvorbereitungskursen

Für die Übernahme der Partnerinnen- bzw. Partnergebühren sollte im Voraus die Rücksprache mit der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse genommen werden. Es ist dabei nicht relevant, an wie vielen Abenden / Tagen die Partnerin-bzw. der Partner tatsächlich teilgenommen hat. Für die Bezahlung wird eine Quittung ausgestellt. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder mittels EC-Zahlung bei Kursbeginn.

8. Nichtteilnahme an Kursstunden

Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet.  Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

9. Nachsorge

Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat mit der jeweiligen Hebamme abgesprochen und "gebucht" werden. Bei Interesse dafür bitten wir um eine kurze E-Mail an die jeweilige Kurshebamme.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hebammenpraxis Herzenswunsch